EBS-Tintenstrahl
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
a. Geschäftspartner des Käufers/Kunden (nachfolgend „Kunde“) ist die EBS Ink-Jet Systeme GmbH (nachfolgend „EBS“).
2. Vertragsabschluss
a. Wir liefern ausschließlich an Industrie, Gewerbebetriebe und Behörden oder andere vergleichbare Unternehmen.
b. An uns erteilte Bestellungen sind mit Eingang verbindlich. Nach Eingang der Bestellungen werden diese von uns innerhalb von 5 Tagen schriftlich bestätigt oder abgelehnt. Sollten Änderungen am Inhalt der Bestellung oder an Bedingungen erforderlich sein, erstellen wir ein neues Angebot.
c. Sofern ein Angebot erstellt wird, betrachten wir uns hieran für einen Zeitraum von 14 Tagen ab Ausstellungsdatum gebunden. Innerhalb dieses Zeitraums akzeptieren wir eine identische schriftliche Rückbestätigung als Zustimmung.
d. Nur der jeweils entsprechend bevollmächtigte Mitarbeiter am EBS-Hauptsitz ist berechtigt, rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben. Diese müssen ausnahmslos schriftlich erfolgen.
3. Vertragsinhalt
a. Vertragsinhalt ist der Verkauf von Maschinen, Ersatzteilen, Verbrauchsmaterialien oder Diensten.
Warenlieferungen erfolgen „ab Werk“ Nümbrecht zuzüglich Verpackungs- und Frachtkosten. Auf Wunsch können wir Lieferungen organisieren.
b. Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Bestellungen mit einem Wert von weniger als 150 Euro berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 25 €.
c. Maschinen, Ersatzteile, Verbrauchsmaterialien: Lieferung in einwandfreiem Zustand ohne Installation. Die Installation und Operation der Geräte darf nur durch Fachpersonal erfolgen. Gleiches gilt für den Einbau von Ersatzteilen. Verbrauchsmaterialien sind gemäß den Sicherheitsvorschriften zu wechseln.
d. Sofern EBS Installation und Operation oder Reparaturen durchführt, werden die daraus entstehenden Kosten gemäß der zum Zeitpunkt der Dienste gültigen Preisliste gesondert in Rechnung gestellt.
e. Unser Dienstleistungsangebot bezieht sich auf den speziellen Vor-Ort-Service im Werk des Kunden, der für die Installation von Maschinen, Reparaturen mit Einbau neuer Ersatzteile, Wartung sowie Schulungen gemäß einer gesondert zu vereinbarenden Regelung separat gebucht werden kann. Die Preise hierfür werden inklusive Reisezeit zuzüglich Reise- und Übernachtungskosten sowie Gerätekosten angeboten. Bei Vor-Ort-Schulungen gelten die Kosten pro Teilnehmer für eine Mindestteilnehmerzahl. Diese Kosten fallen auch dann an, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
f. Wenn Dienstleistungsangebote Bestandteil des Vertrags sind – entweder eigenständig oder in Kombination mit dem Verkauf von Hardware – sind die angegebenen Servicetermine unverbindlich. Die tatsächliche Verfügbarkeit der Hardware und des qualifizierten Personals ist zu berücksichtigen. Werden diese Servicetermine vom Kunden beendet, ist die vereinbarte Vergütung weiterhin abzüglich 25 % zu zahlen. Sagt der Kunde vereinbarte Servicetermine 3 Arbeitstage oder weniger vor dem Termin ab, sind weiterhin 50 % der vereinbarten Vergütung bzw. der berechneten Servicezeit zu zahlen.
g. Wenn dem Kunden im Zusammenhang mit einer Lieferung oder einem Support-Service bzw. dem technischen Support-Service als „vertraulich“ gekennzeichnete Dokumentation anvertraut wurde, ist er verpflichtet, diese Dritten unzugänglich zu machen und entsprechend aufzubewahren. Nach Beendigung unserer Zusammenarbeit ist diese vertrauliche Dokumentation unaufgefordert zurückzugeben.
4. Prüfung, Gewährleistung
a. Bei Ankunft der Ware sind unsere gewerblichen Kunden verpflichtet, unverzüglich zu prüfen, ob die Ware ordnungsgemäß verpackt ist und ob die gelieferten Artikel und die gelieferte Menge den bestellten entsprechen. Beanstandungen sind nur innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Ware möglich und müssen detailliert sowie schriftlich erfolgen.
b. Für Verlust oder Beschädigungen der Ware während des Transports übernehmen wir keine gesetzliche Haftung. Wir liefern „ab Werk“. Wir empfehlen den Abschluss einer Versicherung.
c. Die Funktion der gelieferten Ware ist innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt zu prüfen und etwaige Mängel sind detailliert und schriftlich zu melden.
d. Bei jeder Nachbestellung von Verbrauchsmaterialien empfehlen wir einen Funktionstest für die jeweilige Anwendung, auch wenn es bei früheren Lieferungen von Verbrauchsmaterialien keine Beanstandungen gab. Die Qualität unserer Verbrauchsmaterialien bleibt bei freigegebenen Standardanwendungen konstant. Dennoch können wir für mögliche Abweichungen bei Sonderanwendungen keine gesetzliche Haftung übernehmen.
e. Alle von uns gelieferten Produkte unterliegen strengen, kontinuierlichen Qualitätskontrollen und sind für hohe industrielle Anforderungen ausgelegt. Der Kunde hat stets zu prüfen, ob das Produkt für die Anwendung geeignet ist.
f. Sollte eine Störung auftreten, sichern wir dem Kunden zu, dass wir – unabhängig davon, ob es sich um einen Gewährleistungsfall handelt oder nicht – auf Wunsch schnellstmöglich einen Techniker vor Ort einsetzen. Dieser ist mit unseren Produkten vertraut und wird versuchen, die Ursache der Störung zu ermitteln. Die Kosten des technischen Support-Service trägt der Kunde. Die Kosten für Ersatzteile übernimmt EBS, sofern es sich um einen Gewährleistungsfall handelt. Die geltenden Bedingungen können auf Anfrage mitgeteilt werden.
g. Ist es nicht möglich, die Störung zu beheben, oder wünscht der Kunde keinen technischen Support vor Ort, ist der Kunde berechtigt, den defekten Artikel transportsicher in geeigneter Verpackung zur Reparatur an EBS in Nümbrecht zu senden. Wichtig: Vor dem Versand des defekten Teils an EBS ist es erforderlich, EBS (Telefon: +49 2293 9390) anzurufen, um das weitere Vorgehen abzustimmen. Dadurch kann das Problem beschrieben, die Störung eingegrenzt und ggf. eine Abhilfe (telefonisch) gefunden werden. Ist dies nicht erfolgreich, erhält der Kunde von EBS ein RMA-Formular zur Ausfüllung sowie weitere wichtige Hinweise zur Rücksendung des defekten Teils.
h. Die Rücksendung beanstandeter Artikel an EBS sowie deren Rücksendung an den Kunden erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden. Wir empfehlen den Abschluss einer Versicherung.
i. Handelt es sich nicht um einen Gewährleistungsfall, berechnen wir Material- und Arbeitszeit. Nach Feststellung der Fehlerursache können wir den Kunden auf Wunsch darüber informieren, ob es sich um einen Gewährleistungsfall handelt, und vor Beginn der Reparaturarbeiten ein Angebot erstellen.
j. Verbrauchsmaterialien sind für den kurzfristigen Einsatz bestimmt. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Kaufdatum, sofern auf der Verpackung nichts anderes angegeben ist.
k. Gewährleistungsansprüche für Zubehör sind innerhalb von 12 Monaten möglich. Bei Zubehör, das gebraucht erscheint, behalten wir uns das Recht vor, einen Nachweis zu verlangen, dass der Defekt durch einen Konstruktions-/Herstellungsfehler und nicht durch Verschleiß verursacht wurde.
l. Für die von uns an unsere Industriekunden gelieferten Geräte gilt eine Gewährleistungsfrist von 365 Tagen ab dem Tag der Installation, maximal jedoch 2100 Betriebsstunden. Für Geräte, die wir an gewerbliche Partner liefern, gilt die Gewährleistung ab dem nachgewiesenen Datum der an den Kunden ausgestellten Rechnung, jedoch nicht länger als 15 Monate nach unserer Rechnung.
m. Sollte eine Störung am Gerät auftreten, die nachweislich durch einen Defekt eines Maschinenteils verursacht wurde, stellen wir nach Bereitstellung des defekten Teils zur Prüfung durch EBS ein einwandfrei funktionierendes Austausch-Ersatzteil kostenlos „ab Werk“ Nümbrecht zur Verfügung.
n. Diese Verpflichtung gilt nicht bei unsachgemäßer Installation, technischen Änderungen, Verwendung ungeeigneter Materialien im Gerät, Wartung durch nicht sachkundiges Personal, unsachgemäßem Gebrauch sowie bei externen, nicht werkseitigen Einflüssen (Feuer, Wasser, Blitzschlag usw.). Liegen Hinweise auf solche Einflüsse vor, können wir nur dann haftbar gemacht werden, wenn nachgewiesen wird, dass der Defekt unabhängig von diesen Einflüssen entstanden ist.
o. Wird eine erhebliche Störung des Geräts trotz Austausch des defekten Teils nach drei Reparaturversuchen nicht behoben, ist der Käufer berechtigt, das Gerät innerhalb von 4 Wochen nach dem letzten Nachbesserungsversuch dem EBS-Hauptsitz zur Verfügung zu stellen. In diesem Fall wird der Kaufpreis anteilig erstattet, unter angemessenem Abzug für die Wertminderung des Geräts während der Zeit des störungsfreien Betriebs. Ansprüche auf Behaltendürfen des Geräts zu einem reduzierten Preis können nicht anerkannt werden.
p. Eine Haftung für Folgeschäden infolge eines Fehlers/Stillstands von durch uns gelieferten Geräten kann nicht übernommen werden, es sei denn, der Schaden ist auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von EBS zurückzuführen. Tritt eine Störung auf und sollte sich zeigen, dass die Reparaturzeit umfangreich sein wird, können wir bei Bedarf – sofern verfügbar – ein Ersatzgerät im gleichen Wert bereitstellen.
5. Zahlungsbedingungen; Eigentumsvorbehalt
a. Unsere Rechnungen innerhalb Deutschlands sind zahlbar innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder bis zu 30 Tagen netto. Maßgeblich ist das Datum der Gutschrift auf unserem Konto. Für Dienstleistungsrechnungen kann kein Skonto gewährt werden.
b. Unsere Rechnungen außerhalb Deutschlands sind netto im Voraus (Vorkasse) zahlbar.
c. Bei späteren Zahlungen (Zahlungsverzug) werden die gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zuzüglich der Kosten für das Inkasso berechnet.
d. Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Lieferungen aus unserer Geschäftsbeziehung unser Eigentum. Mit vollständiger Begleichung aller Rechnungen gehen sie in das Eigentum des Käufers über. Ein Weiterverkauf der Ware ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung zulässig.
e. Im Falle des Zahlungsverzugs sind wir berechtigt, die Herausgabe der von uns gelieferten Waren zu verlangen, die noch in unserem Eigentum stehen. Ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist nicht zwingend, da die Ware dem Kunden zur Verfügung gestellt werden kann, wenn die Begleichung der offenen Warenrechnungen, Gebühren und Zinsen erfolgt.
6. Erfüllungsort, anwendbares Recht, Gerichtsstand
a. Erfüllungsort für alle Dienste aus diesem Vertrag ist unser Werk in Nümbrecht, Deutschland. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Wiener UN-Kaufrechts (CISG). Ausschließlicher Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens.
b. Im Zweifel ist der deutsche Originaltext der AGB maßgeblich.








